Satzung
des Caritasverbandes Bielefeld e.V.

Präambel

Der Dienst der Caritas gehört wie der Gottesdienst und die Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche. Diese Wesenselemente der Kirche bedingen einander und stehen in innerer Verbindung zu einander. Sie sind Selbstverständnis der Kirche und zugleich Anspruch für ihre konkrete Praxis am ganzheitlichen Wohl des Menschen.

Der Dienst der Liebe wird erfüllt durch die Werke von einzelnen Personen, von christlichen Gemeinschaften, Orden, Pfarrgemeinden, Pastoralverbünden sowie durch die verbandliche Caritas.

Als Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche wirkt der Caritasverband mit an der Gestaltung des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens. All sein Handeln dient dem Ziel, Menschen in ihrer von Gott geschenkten Würde zu schützen, das solidarische Zusammenleben in einer pluralen Welt zu fördern und sich für menschenwürdige Lebensbedingungen einzusetzen. Dies bedingt, dass der Dienst der Liebe „auch der Organisation als Voraussetzung für geordnetes gemeinschaftliches Dienen bedarf“. (Enzyklika DEUS CARITAS EST, S. 29).

Auf dieser Grundlage gibt sich der

Caritasverband Bielefeld. e.V.

 

Satzung des Caritasverbandes Bielefeld e.V.

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