Mutter/Vater-Kindkur

Für Mütter, die minderjährige und/oder chronisch kranke  bzw. behinderte Kinder versorgen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern an der Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme angezeigt und für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich ist.

Für Kinder über 12 Jahren ist eine Mitaufnahme leider nicht mehr möglich.

Die Gründe für eine Mutter-Kindkur liegen vorrangig im Krankheitsbild, der Behandlungsbedürftigkeit und notwendigen medizinischen und psychosozialen Hilfen für Mutter und Kind. Beachtet wird aber auch die Lage und Gesamtsituation der Familie; Erkrankungen des Kindes werden mitbehandelt. 

Mütterspezifische Konfliktfaktoren finden besondere Beachtung.

 

Mutter-Kind-Maßnahmen kommen in Betracht, wenn

  • das Kind ebenfalls vorsorge- oder rehabilitationsbedürftig ist und entsprechend des Krankheitsbildes an den erforderlichen medizinischen und sozialtherapeutischen Angeboten in der Einrichtung teilnehmen kann, oder
     
  • aufgrund des Alters zu befürchten ist, dass eine Trennung von der Mutter zu psychischen Problemen des Kindes führt, oder
     
  • wegen der besonderen Belastung der Mutter ein gemeinsamer Aufenthalt erforderlich ist, eine familiäre Trennung unzumutbar ist, oder das Kind während des Kuraufenthaltes der Mutter zu Hause nicht versorgt wäre und die Durchführung daran scheitern würde.

Ausführliche Informationen über das Thema Kuren finden Sie unter:
www.kag-muettergenesung.de
www.muettergenesungswerk.de

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